Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 790 vom 10.11.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2154-I
  • Verwaltung
  • Zivile Verteidigung, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
  • Katastrophenschutz

2154-I

Corona-Pandemie: Feststellung der Katastrophe in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 10. November 2021, Az. D4-2257-3-49

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlässt folgende Bekanntmachung:

Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 11. November 2021 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.

Begründung:

Die Infektionszahlen in Bayern haben seit Beginn der Corona-Pandemie einen Höchststand erreicht. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt am 10. November 2021 landesweit 395,8. Zahlreiche Landkreise haben ebenfalls einen Höchststand einer 7-Tage-Inzidenz von über 500, ein Landkreis liegt bereits über 1 100. Gleichzeitig steigt die Belegung der Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten. Der Wert der mit an COVID-19 erkrankten Personen belegten Krankenhausbetten der Intensivstationen hat den Grenzwert von 600 (rote Ampel) überschritten. Eine Entspannung der Infektionskurve und eine damit verbundene Entlastung der Kliniken ist nicht in Sicht. Die Belastung der Kliniken geht teilweise noch über das aus den bisherigen Pandemiewellen erlebte Ausmaß hinaus. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Diese Gefahren können nur abgewehrt werden, wenn unter Leitung der obersten Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Joachim Herrmann

Staatsminister