2231-A
Änderung der Bekanntmachung über Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 16. November 2021, Az. V3/6511-1/640-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder vom 4. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 386), die durch Bekanntmachung vom 9. August 2021 (BayMBl. Nr. 597) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Präambel wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1.2 werden die Wörter „fünf Mal“ durch die Wörter „sechs Mal“ ersetzt und die Wörter „und mit einem Abstand von fünf Wochen“ gestrichen.
- 1.3
- In Nr. 1.3 Satz 2 werden die Wörter „fünf Mal“ durch die Wörter „sechs Mal“ ersetzt und die Wörter „und mit einem Abstand von fünf Wochen“ gestrichen.
- 1.4
- In Nr. 2 Satz 6 werden die Wörter „und im Abstand von fünf Wochen zur Ausgabe dieses vorherigen Berechtigungsscheins“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 17. November 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor