Durchführung der Qualifikationsprüfung 2022 für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 2. November 2021, Az. 26-P 3534-2/10
1In der Zeit vom 23. bis 30. Juni 2022 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2022 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter 2019 und für Beamtinnen und Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2019 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
2Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Fachverordnung Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die zuletzt durch § 5 Abs. 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F) in der am 1. Oktober 2019 geltenden Fassung.
3Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:
4Schriftliche Arbeiten sind in den nachfolgend genannten Fächern und Teilgebieten zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 FachV-StF):
- 1. Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
- 2. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
- 3. Zivilrecht,
- 4. Arbeitsrecht,
- 5. Wirtschaftswissenschaften und Beihilferecht.
5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 5. April 2022 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor