Durchführung der Qualifikationsprüfung 2022 für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 2. November 2021, Az. 26-P 3534-3/17
1In der Zeit vom 23. Juni bis 1. Juli 2022 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2022 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2019 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2019 mit der Ausbildung begonnen haben.
2Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2022 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 26. September bis 5. Oktober 2022 statt.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 26. Februar 2019 (BGBl. I S. 171) geändert worden ist.
4Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 10. März 2022 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 5Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor