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Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur
Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer
öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum
Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. November 2021, Az. VI.5-BS9500-3-7a.91 677
- 1.
- Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 23. Juli 2013 (KWMBI. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. November 2020 (BayMBI. Nr. 718) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift wird die Angabe „2020/2021“ durch die Angabe „2021/2022“ ersetzt.
- 1.2
- Die Angabe „Kinderpflege 2021“ wird durch die Angabe „Kinderpflege 2022“ ersetzt.
- 1.3
- Die Wörter „Montag, 8. März 2021“ werden durch die Wörter „Dienstag, 8. März 2022“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor