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Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch
„Teilzeitausbildung in der Kinderpflege“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. November 2021, Az. VI.5-BS9202-3-7a.91 678
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Schulversuch „Teilzeitausbildung in der Kinderpflege“ vom 27. Juli 2016 (KWMBl. S. 194), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. April 2020 (BayMBl. S. 285) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Spiegelstrich 9 wird gestrichen.
- 1.1.2
- Folgender Spiegelstrich wird angefügt:
- „–
- Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Grafenau“
- 1.2
- In Anlage 2 werden die Wörter „Sozialkunde und Berufskunde“ durch die Wörter „Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde“ ersetzt.
- 2.
- Die Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor