Corona-Pandemie:
Bekanntmachung des Beschlusses des Bayerischen Landtags zur
Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der
Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 24. November 2021, Az. GZ4-A1100-2021/107-1
Der Bayerische Landtag hat in seiner 97. Sitzung am 23. November 2021 Ziff. 1 des Dringlichkeitsantrags der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Ilse Aigner, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) „Corona-Pandemie: Feststellung der Epidemischen Notlage in Bayern, entschlossener Kampf gegen die vierte Welle“ auf Drucksache 18/19065 angenommen und damit folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 18/19077):
Daher stellt der Landtag fest, dass für das Gebiet des Freistaates die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) besteht und daher § 28a Abs. 1 bis 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit Wirkung vom 24. November 2021 für den Freistaat anwendbar sind. Die Feststellung ist im Auftrag der Landtagspräsidentin im Bayerischen Ministerialblatt durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt zu machen.
gez.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor