7531-U
Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 12. November 2021, Az. 52d-U4505-2020/1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas) vom 27. Januar 2014 (AllMBl. S. 57) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
- „1.1.
- § 1 Zweck
Ziel der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung ist es, die Gewässer in ihren vielfältigen Funktionen als unverzichtbare Lebensgrundlage, Lebensraum (ökologische Funktion), nutzbares Gut (ökonomische Funktion) sowie Rückzugsort und Erholungsraum (Sozialfunktion) zu schützen.“
- 1.2
- Nr. 2.1.1.1 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Abs. 6 angefügt:
„Auf die Bayerische Biodiversitätsstrategie wird hingewiesen. Sie ist im Internetangebot des StMUV unter Biodiversitätsstrategie; Umsetzung – BayernPortal (freistaat.bayern) veröffentlicht.“
- 1.3
- Nr. 2.1.1.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden nach dem Wort „Fragen“ die Wörter „der Sozialfunktion sowie“ eingefügt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „http:/www.stmuv.bayern/umwelt/wasserwirtschaft/doc/10_punkte_plan_bay_wasserkraft_
strategie_2012_ba2012_04_19.pdf“ durch die Wörter „https://www.stmuv.bayern.de/themen/ sowie https://www.stmuv.bayern.de/wasserwirtschaft/ fluesse_seen/ doc/ 10punktefahrplan_lang.pdf themen/ “ ersetzt.wasserwirtschaft/ fluesse_seen/ doc/ 10punktefahrplan.pdf - 1.4
- Nr. 2.2.13.3 wird wie folgt geändert:
Satz 2 wird aufgehoben.
- 1.5
- Nr. 2.2.20.2.1 wird wie folgt geändert:
Nach Buchst. x wird folgender Buchst. y angefügt:
- „y)
- Flutpolder Riedensheim“.
- 1.6
- Nr. 7.4.5.5.8 wird wie folgt geändert:
In Buchst. l wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgender Buchst. m angefügt:
- „m)
- die IHK bei Energiefragen zur Wasserkraft (insbesondere Anlagenleistung, Wirkungsgrad, Grundlastfähigkeit, u. a. unter Klimaschutz- und volkswirtschaftlichen Aspekten sowie hinsichtlich der Beiträge zur regionalen Versorgungssicherheit).“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor