Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 85 vom 03.02.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 52AE55B74370B63ACC15CF4FE7D40F7D3D06170CEEDA986D368D84312C05BD6A

Verwaltungsvorschrift

2030.8.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten
  • Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

2030.8.3-F

Vierzehnte Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 15. Januar 2021, Az. 25-P 1820-9/69

§ 1

Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 29. Januar 2020 (BayMBl. Nr. 75) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
  2. 2. In Buchst. a wird die Angabe „31 736 €,“ durch die Angabe „29 481 €,“ ersetzt.
  3. 3. In Buchst. b wird die Angabe „10 699 €“ durch die Angabe „11 609 €“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor