Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 853 vom 08.12.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Verwaltungsvorschrift

2126.0-G
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen und Umweltschutz
  • Krankheitsverhütung und -bekämpfung, Krankenhauswesen
  • Gesundheitsvorsorge, Gesundheitshilfe

2126.0-G

Änderung der Hebammenbonusrichtlinie

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

vom 22. November 2021, Az. 32b-G8571-2021/2-1

1.
Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Gewährung eines Bonus zur Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenbonusrichtlinie – HebBonR) vom 30. Juli 2018 (AllMBl. S. 564), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. November 2019 (BayMBl. Nr. 527) geändert wurde, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 2“ durch die Angabe „§ 5“ ersetzt.
1.2
In Nr. 4 Satz 2 Buchst. b wird die Angabe „§ 2“ durch die Angabe „§ 5“ ersetzt.
1.3
Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
5.
Auszahlung

Das Landesamt entscheidet über die Gewährung oder Ablehnung des Bonus schriftlich durch Verwaltungsakt.“

1.4
In Nr. 7 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 9. Dezember 2021 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor