2126.0-G
Änderung der Hebammenbonusrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 22. November 2021, Az. 32b-G8571-2021/2-1
- 1.
- Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Gewährung eines Bonus zur Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenbonusrichtlinie – HebBonR) vom 30. Juli 2018 (AllMBl. S. 564), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. November 2019 (BayMBl. Nr. 527) geändert wurde, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 2“ durch die Angabe „§ 5“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 4 Satz 2 Buchst. b wird die Angabe „§ 2“ durch die Angabe „§ 5“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- Auszahlung
Das Landesamt entscheidet über die Gewährung oder Ablehnung des Bonus schriftlich durch Verwaltungsakt.“
- 1.4
- In Nr. 7 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 9. Dezember 2021 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor