Fünfte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung
und der Wildbäche
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 18. November 2021, Az. 52g-U4502-2010/3-188
- 1. Verfügung
1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1 bis 3) berichtigt und neu erlassen.
- 2. Begründung
1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlage 3 der Allgemeinverfügung vom 4. November 2020 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden zu den Wildbächen noch fehlende, neue und geänderte ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. 3In der Anlage 1 (Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung) gab es keine Änderungen. 4In der Anlage 2 wurden ebenso keine Änderungen vorgenommen. 5In die Anlage 3 wurden neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten sechs Änderungen der ausgebauten Wildbachstrecken auch insgesamt fünf neue ausgebaute Wildbachstrecken mit aufgenommen.
- 3. Inkrafttreten
1Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Anlage 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 4. November 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 692) außer Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor