Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
-
1.
Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
(Besoldungsgruppe R 4)
in München – Stammsitz München
-
2. Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
(Besoldungsgruppe R 3)
in München – Auswärtige Senate in Nürnberg
-
3. Vorsitzende Richter an den Oberlandesgerichten
(Besoldungsgruppe R 3)
in München und Nürnberg
-
4. Richter an den Oberlandesgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in München und Nürnberg
für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.
- 5.
Vorsitzende Richter an den Landgerichten
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bayreuth, Deggendorf und München I
-
6.
Richter als ständige Vertreter der Direktoren dieser Gerichte
(Besoldungsgruppe R 2)
in Ebersberg, Schweinfurt und Weilheim i. OB
-
7. Richter am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Amberg, Augsburg und Bayreuth
Die Stelle in Augsburg kann ausschließlich mit einer Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin oder einem Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter besetzt werden, deren/dessen Dienst auf drei Viertel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
- 8.
Oberstaatsanwälte bei den Generalstaatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in München und Nürnberg
- 9. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Ansbach
-
10. Oberstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften
(Besoldungsgruppe R 2)
in Ingolstadt, Regensburg und Traunstein
-
11. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Regensburg
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 506 vom 4. Dezember 2019), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stellen unter Nrn. 1, 2, 3 und 9 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. März 2022 (Nr. 9)
- 1. April 2022 (Nrn. 1, 2 und 3 – Stelle München)
- 1. Mai 2022 (Nr. 3 – Stelle Nürnberg).
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2, 3 und 9 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 11 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).
Bewerbungsfrist: 29. Dezember 2021.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Forchheim in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 2. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Weißenburg i. Bay. in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 3. Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 4. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 5. Leitung einer Organisationseinheit im betriebstechnischen Dienst/Haustechnik bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 8 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 9. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (ohne fachlichen Schwerpunkt), die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Beamte im betriebstechnischen Dienst/Haustechnik, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Beamte im betriebstechnischen Dienst/Haustechnik ab der BesGr. A 5, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 6. Leiter einer Justizwachtmeisterei bei der Staatsanwaltschaft München II in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 7. Stellvertretender Leiter einer Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 3 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 6 und 7 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 29. Dezember 2021.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstelle:
Laufen/Salzach frei seit 1. September 2021 |
(bisheriger Inhaber: Notar Robert Heinrich in gemeinsamer Berufsausübung mit dem zukünftigen Inhaber der zeitgleich ausgeschriebenen, neu errichteten Notarstelle in Laufen/Salzach) |
Neu errichtete Notarstelle:
Laufen/Salzach frei ab 1. Januar 2022 |
(Neuerrichtung: in gemeinsamer Berufsausübung mit dem zukünftigen Inhaber der zeitgleich ausgeschriebenen Notarstelle in Laufen/Salzach, bisheriger Inhaber: Notar Robert Heinrich) |
Freiwerdende Notarstellen:
Bischofsheim i. d. Rhön frei ab 1. Januar 2022 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Benjamin Hamberger) |
Rosenheim frei ab 1. Januar 2022 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Lucas Wartenburger evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Martin Leiß) |
Viechtach frei ab 1. April 2022 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Günter Hasler) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. April 2022 (Notarstellen in Bischofsheim i. d. Rhön und Viechtach)
- 1. Mai 2022 (Notarstelle in Laufen/Salzach, bisheriger Inhaber: Notar Robert Heinrich, Notarstelle Laufen/Salzach, neu errichtete Notarstelle, und Notarstelle in Rosenheim)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die seit 1. September 2021 freie Notarstelle in Laufen/Salzach (bisheriger Inhaber: Notar Robert Heinrich) sowie die neu errichtete Notarstelle in Laufen/Salzach sind zur zwingenden gemeinsamen Berufsausübung ausgeschrieben. Jeder Bewerber hat zu erklären, dass er zur gemeinsamen Berufsausübung bereit ist. Demjenigen Bewerber, der bei der Gesamtbetrachtung der Bewerber um beide Notarstellen der vorrangige Bewerber ist, steht im Fall des Vorliegens mehrerer Bewerber um die parallel ausgeschriebene Notarstelle in Anbetracht der Pflicht zur gemeinsamen Berufsausübung ein Auswahlrecht zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern um diese Notarstelle zu. Für beide ausgeschriebenen Notarstellen, also sowohl für die neu errichtete als auch für die zur Wiederbesetzung ausgeschriebene Notarstelle, gilt eine verkürzte Mindestverweildauer von drei Jahren am bisherigen Amtssitz. Es ist beabsichtigt, dass der Präsident des Oberlandesgerichts München den Notaren in Laufen/Salzach auferlegt, eine weitere Geschäftsstelle in Freilassing zu unterhalten.
Die Bewerber um die Notarstelle in Rosenheim haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.
Bewerbungsfrist: 4. Januar 2022.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.
Personalnachrichten
Einstellungen in den Notardienst
In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2021/1 voraussichtlich bis zu zehn Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) eingestellt. Für die Einbeziehung in den Bewerberkreis ist ein Gesamtergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 11,50 Punkten erforderlich.
Wurde die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, muss das Gesamtergebnis von 11,50 Punkten auch nach Umrechnung durch das bayerische Landesjustizprüfungsamt erreicht sein. Für die Umrechnung sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich, die insbesondere den schriftlichen Prüfungsteil mit 75 Prozent, den mündlichen Prüfungsteil mit 25 Prozent gewichten.
Gesuche um die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 4. Januar 2022 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.