7071-W
Änderung der Richtlinien für die Unterstützung der von der
Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen
(„Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 22. November 2021, Az. 37-3509/121/2
- 1. Die Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen („Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“) vom 3. April 2020 (BayMBI. Nr. 175), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 472) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
In Nr. 12 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch „30. Juni 2022“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin