787-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 8. November 2021, Az. A1-7130-1/94
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO) vom 7. Oktober 2019, Az. A1-7130-1/94 (BayMBl. Nr. 424) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Einleitung wird Satz 2 durch folgenden neuen Satz 2 ersetzt:
„2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“
- 1.2
- In Nr. 2 Satz 1 werden die Wörter „Aufwendungen (Personal- und Sachkosten)“ durch die Wörter „Personal- und Sachausgaben“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Spiegelstrich 1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1.1
- Das Wort „Personalkosten“ wird durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
- 1.3.1.2
- Es wird folgender Wortlaut angefügt:
„soweit diese bei der förderberechtigten Landjugendorganisation bzw. dem jeweiligen Rechtsträger beschäftigt und dem Zuwendungszweck auf Landes- oder Diözesan-/Bezirksebene sowie auf Ebene der Jungbauernschaft (insbesondere Landesverband Bayerischer Junggärtner, Landesverband Bayerischer Jungzüchter) entsprechend tätig sind und die Einhaltung des Besserstellungsverbotes nach Nr. 1.3 ANBest-I gewährleistet ist; für die Katholische und Evangelische Landjugend wird einer Ausnahme von VV Nrn. 1.5 und 2.5 zu Art. 44 BayHO und Nr. 3 ANBest-I zugestimmt,“
- 1.3.2
- Spiegelstrich 2 wird aufgehoben.
- 1.3.3
- Im neuen Spiegelstrich 2 wird das Wort „Sachkosten“ durch das Wort „Sachausgaben“ ersetzt.
- 1.3.4
- Im neuen Spiegelstrich 3 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- 1.3.5
- Der bisherige Spiegelstrich 5 wird aufgehoben.
- 1.4
- Nr. 5.3 wird wie folgt geändert:
In Spiegelstrich 2 wird das Wort „Sachkosten“ durch das Wort „Sachausgaben“ und das Wort „Aufwendungen“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 5.4 Satz 2 wird das Wort „Sachkosten“ durch das Wort „Sachausgaben“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 6.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- In Satz 3 wird das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
- 1.6.2
- In Satz 4 wird das Wort „Sachkostennachweis“ durch das Wort „Sachausgabennachweis“ ersetzt.
- 1.7
- Nr. 7 wird wie folgt geändert:
- 1.7.1
- Spiegelstrich 2 wird wie folgt geändert:
- 1.7.1.1
- In Satz 1 wird das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
- 1.7.1.2
- In Satz 2 wird das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
- 1.7.2
- Spiegelstrich 3 wird wie folgt geändert:
- 1.7.2.1
- Im Unterpunkt 1 wird nach dem Wort „Sachbericht“ folgender Wortlaut eingefügt:
„unter Einbeziehung in diesem Zusammenhang durchgeführter Maßnahmen“
- 1.7.2.2
- Der Unterpunkt 2 wird gelöscht.
- 1.8
- In Nr. 8 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
- 2.
- Die Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor