Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 26. November 2021, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.102 532
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin als Systembetreuer(in) (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Bayreuth, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin als Systembetreuer(in) (m/w/d)
- arbeitet vertrauensvoll mit den weiteren Mitgliedern der Schulleitung sowie den Fachbetreuerinnen und -betreuern bzw. -beauftragten zusammen und koordiniert, vertritt und stellt die Anliegen in Bezug auf die EDV-Infrastruktur der Beruflichen Oberschule dar,
- informiert und berät die Schulleitung in fachlichen und didaktischen Fragen in Bezug auf das Thema „Digitale Bildung“,
- arbeitet vertrauensvoll und konstruktiv mit dem Beauftragten für Unterrichtsmedien, der Datenschutzbeauftragten und dem QmbS-Team der Schule zusammen,
- setzt Impulse zum Einsatz neuer Medien im Unterricht in enger Zusammenarbeit mit den Fachbetreuern sowie dem medienpädagogischen und dem informationstechnischen Berater für digitale Bildung der MB-Dienststelle,
- ist Sprecher des Medienkompetenzteams und ist hierbei für das Medienkonzept der Schule (Mediencurriculum, Ausstattungsplan und Fortbildungsplan) verantwortlich,
- bildet sich regelmäßig fachlich und didaktisch-methodisch fort,
- führt schulinterne Fortbildungen zum Einsatz digitaler Medien, der Nutzung der an der Schule eingesetzten Software durch bzw. organisiert entsprechende Fortbildungen,
- dient als Ansprechpartner für die Firma, die die Schule bei Netzwerk- und Hardwareproblemen unterstützt,
- behebt kleinere technische Probleme, soweit dies einen vertretbaren Rahmen, in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Anrechnungsstunden, nicht überschreitet,
- übernimmt auf Veranlassung der Schulleitung im Einzelfall zusätzliche im Rahmen der Systembetreuung.
Vom Bewerber (m/w/d) werden erwartet:
- überdurchschnittliche IT-Kompetenzen, insbesondere in Bezug auf Datenbanken, Anwendungssoftware und Netzwerke,
- vertiefte Kenntnisse bzgl. Datenschutz und -sicherheit,
- Organisations- und Kommunikationsgeschick sowie Teamfähigkeit,
- Eigeninitiative und Mitarbeit in der Schulentwicklung, insbesondere beim schulischen Medienkonzept,
- enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der Schulleitung,
- hohe Einsatzbereitschaft und Problemlösungskompetenz.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte (m/w/d) im Beamtenverhältnis oder in unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerisches Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.
Stefan Graf
Ministerialdirektor