Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 899 vom 15.12.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses
an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2022/2023;
Zulassung von Masterabsolventinnen und Masterabsolventen der
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der
Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik und Bautechnik zum
Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
zum September 2022

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 26. November 2021, Az. VI.2-BS9008-7a.103 815

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Bautechnik werden zu dem am 13. September 2022 beginnenden Vorbereitungsdienst auch besonders gut qualifizierte Masterabsolventinnen und Masterabsolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik, Bautechnik oder verwandten Studiengängen zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist eine gute Abschlussnote im Masterzeugnis und eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden bei ansonsten vergleichbaren Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), welche die Masterprüfung nach 2016 abgelegt haben. Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) können nicht zur Maßnahme zugelassen werden.

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Montag, 17. Januar 2022 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis – jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) beizulegen.

Informationsveranstaltungen zur Sondermaßnahme finden im Dezember 2021 statt. Weitere Informationen können unter dem Link www.studien-seminar.de eingesehen werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link: www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) erfolgt nach den in der Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Bewerbungsgespräche werden von Mitte Januar bis Mitte März 2022 durchgeführt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (m/w/d) gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen.

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 50