Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
– Beteiligungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 16. Dezember 2021, Az. 103-8526b/1/35
Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung bis zum 1. April 2022 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) bei der obersten Landesplanungsbehörde ausgelegt.
Hausanschrift: Alexandrastraße 4, 80538 München, Zimmer 438.
Zudem ist der Planentwurf bis zu dem genannten Zeitpunkt auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (www.landesentwicklung-bayern.de) abrufbar.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfs am Dienstsitz und im Internet sowie zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie per E-Mail oder auf dem Postweg bis einschließlich 1. April 2022 (E-Mail: lep-beteiligung@stmwi.bayern.de; Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Dr. Ulrike Wolf
Ministerialdirektorin