97-B
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des
Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat
vom 1. Dezember 2021, Az. 52-3524-2-4 und 62-FV 6220-1/58
- 1. In Nr. 34.1 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) vom 6. Dezember 2017 (AllMBl. S. 538) wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 22. Dezember 2021 in Kraft.
Helmut Schütz |
Harald Hübner |