2330-B
Änderung der Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 3. Dezember 2021, Az. 31-4753-2-5
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm vom 30. März 2009 (AllMBl. S. 136), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 466) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nr. 18 Halbsatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. März 2022“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor