Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 916 vom 22.12.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 41CE621EDD0898AC0D514035075FBC925AF70F4A95948F4A103C36978E87723B

Sonstige Bekanntmachung

Veröffentlichung der gemäß § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
für den Zeitraum 2021 bis 2027 aufgestellten Hochwasserrisikomanagementpläne
jeweils für die Flussgebietseinheiten Donau, Rhein (Main und Bodensee)
sowie Elbe gemäß § 79 WHG sowie Bekanntgabe über die Annahme
der genannten Hochwasserrisikomanagementpläne nach § 44
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 16. Dezember 2021, Az. 52c-U4521-2019/14-32

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 1.3 der Anlage 5 UVPG sind Hochwasserrisikomanagementpläne einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen (SUP). Die im Rahmen der SUP für die Hochwasserrisikomanagementpläne jeweils für die Flussgebietseinheiten Donau, Rhein (Main und Bodensee) und Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 erstellten Umweltberichte wurden gemeinsam mit den Entwürfen der oben genannten Hochwasserrisikomanagementpläne veröffentlicht und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zugänglich gemacht. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zusammen mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) die Darstellungen und Bewertungen in den Hochwasserrisikomanagementplänen und Umweltberichten unter Berücksichtigung der übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde in den Umweltberichten und bei der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne berücksichtigt und die Umweltberichte sowie die Hochwasserrisikomanagementpläne bei Bedarf angepasst. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Die Hochwasserrisikomanagementpläne jeweils für die Flussgebietseinheiten Donau, Rhein (Main und Bodensee) und Elbe sind angenommen (§ 44 Abs. 1 Satz 1 UVPG).

Die angenommenen Hochwasserrisikomanagementpläne sowie jeweils die zusammenfassende Erklärung (sogenannte Umwelterklärung) sowie eine Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen (Informationen nach § 44 Abs. 2 UVPG) werden ab dem 22. Dezember 2021 im Internet für

veröffentlicht. Die Umwelterklärung muss dabei Angaben darüber enthalten, wie Umwelterwägungen in den jeweiligen Plan einbezogen wurden, wie der Umweltbericht sowie die Stellungnahmen und Äußerungen berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der angenommene Plan nach Abwägung mit den geprüften Alternativen gewählt wurde.

Die Dokumente und eine Rechtsbehelfsbelehrung liegen ab dem 24. Januar 2022 auch für

  • die Flussgebietseinheit Donau bei den Regierungen von Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Mittelfranken, Oberfranken und der Oberpfalz,
  • die Flussgebietseinheit Rhein (Main und Bodensee) bei den Regierungen von Schwaben, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken und der Oberpfalz und
  • die Flussgebietseinheit Elbe bei den Regierungen von Oberfranken, Niederbayern und der Oberpfalz

zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht aus.

Dr. Rüdiger Detsch

Ministerialdirektor