Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms Salzburg;
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 6. Dezember 2021, Az. 103-8571/28
Das Land Salzburg hat den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsprogramms erarbeitet und mit Bekanntmachung vom 30. November 2021 die Anhörung eingeleitet. Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz wird der Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Salzburg in der Zeit vom 22. Dezember 2021 bis 21. Januar 2022 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Oberbayern – höhere Landesplanungsbehörde – in Zimmer 5317 ausgelegt. Der Planentwurf ist im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Landesentwicklung Bayern (www.landesentwicklung-bayern.de/
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Postanschrift: Prinzregentenstraße 28, 80538 München) bis zum 21. Januar 2022. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de).
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Dr. Ulrike Wolf
Ministerialdirektorin