Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 92 vom 03.02.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2021/2022
Verlängerung des Einschreibezeitraums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Januar 2021, Az. VI.6-BS9610-6-7a.1 301

  1. 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 22. Februar bis 19. März 2021 entgegengenommen.
  2. 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
  3. 3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 24. März 2021 statt.
  4. 4. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
  5. 5. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Stefan Graf

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 5