Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2021/2022
Verlängerung des Einschreibezeitraums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. Januar 2021, Az. VI.6-BS9610-6-7a.1 301
- 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 22. Februar bis 19. März 2021 entgegengenommen.
- 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
- 3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 24. März 2021 statt.
- 4. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
- 5. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Stefan Graf
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 5