2231-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von
Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen
und in Tagespflege
(U3-Bundesmittelrichtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 7. Dezember 2021, Az. V3/6511-1/670
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) vom 28. Oktober 2009 (AllMBl. S. 355), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2018 (AllMBl. S. 1309) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 5.3.6 Satz 1 werden die Wörter „Ausführungsverordnung zum BayKiBiG“ durch die Wörter „Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG)“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 8 werden die Wörter „der Kommune“ sowie die Wörter „, es sei denn, die Kommune bestimmt im Antrag ausdrücklich etwas anderes“ gestrichen.
- 1.3
- Nach Nr. 10 wird folgende neue Nr. 11 eingefügt:
- „11.
- Datenschutz
1Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) einzuhalten. 2Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde ist Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 3Die Verpflichtungen aus der DSGVO (insbesondere die Betroffenenrechte und die Informationspflichten gemäß Art. 13 f. DSGVO) werden von der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde erfüllt.“
- 1.4
- Die bisherigen Nrn. 11 und 12 werden die Nrn. 12 und 13.
- 1.5
- In der neuen Nr. 13 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor