35-F
Änderung der Finanzgerichtlichen eAkten-Bekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 9. Dezember 2021, Az. 37-FG 2024-1/1
§ 1
Auf Grund des § 1 Satz 2 der Finanzgerichtlichen eAkten-Verordnung (eAktFGV) vom 29. Juli 2019 (GVBl. S. 548, BayRS 35-2-F) wird die Finanzgerichtlichen eAkten-Bekanntmachung (eAktFGBek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 28. August 2019 (BayMBl. Nr. 364), die durch Bekanntmachung vom 22. April 2021 (BayMBl. Nr. 328) geändert worden ist, wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 1.2.3 wird die Angabe „2026“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 2. Nach Nr. 1.2.3 wird folgende Nr. 1.3 eingefügt:
- „1.3
- Bei allen seit dem 1. September 2019 neu gebildeten Senaten wird die elektronische Aktenführung für alle Verfahren, die dort anhängig sind oder anhängig werden, eingeführt.“
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor