Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22.12.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): B123869484755E4B62A6D9A26C8D07D7AA89C1A9F9AD76D86D41349C6EC27F91

Verwaltungsvorschrift

301-J
  • Rechtspflege
  • Gerichtsverfassung, Gerichtsorganisation, Justizverwaltung und Berufsrecht der Rechtspflege
  • Richterrecht (Öffentliches Dienstrecht im Bereich der Justiz siehe unter 203)

301-J

Änderung der Bekanntmachung über Anforderungsprofile
für Richter und Staatsanwälte

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 7. Dezember 2021, Az. A1 - 2200 E - III - 6305/21

1.
Nr. 3 der Bekanntmachung über Anforderungsprofile für Richter und Staatsanwälte (AnfoRiStABek) vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. Nr. 506) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 3.1 wird folgende Nr. 3.1.5 angefügt:
„3.1.5
Verwendungsbreite
  • staatsanwaltliche und richterliche Erfahrung im Eingangsamt
  • regelmäßig mindestens einjährige Erfahrung im Justizdienst im Zivil- oder Familienrecht einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit“
1.2
Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Der Nr. 3.2.1 wird folgende Nr. 3.2.1 vorangestellt:
„3.2.1
Vorsitzender Richter am Landgericht

Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen“

1.2.2
Die bisherigen Nrn. 3.2.1 und 3.2.2 werden die Nrn. 3.2.2 und 3.2.3.
1.2.3
Die bisherige Nr. 3.2.3 wird Nr. 3.2.4 und in der Überschrift werden die Wörter „am Oberlandesgericht und am Landgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.2“ durch die Wörter „am Landgericht, zusätzlich zu Nr. 3.2.2 beim Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.3“ ersetzt.
1.2.4
Die bisherigen Nrn. 3.2.4 und 3.2.5 werden die Nrn. 3.2.5 und 3.2.6.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor