301-J
Änderung der Bekanntmachung über Anforderungsprofile
für Richter und Staatsanwälte
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 7. Dezember 2021, Az. A1 - 2200 E - III - 6305/21
- 1.
- Nr. 3 der Bekanntmachung über Anforderungsprofile für Richter und Staatsanwälte (AnfoRiStABek) vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. November 2019 (BayMBl. Nr. 506) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 3.1 wird folgende Nr. 3.1.5 angefügt:
- „3.1.5
- Verwendungsbreite
- staatsanwaltliche und richterliche Erfahrung im Eingangsamt
- regelmäßig mindestens einjährige Erfahrung im Justizdienst im Zivil- oder Familienrecht einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit“
- 1.2
- Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Der Nr. 3.2.1 wird folgende Nr. 3.2.1 vorangestellt:
- „3.2.1
- Vorsitzender Richter am Landgericht
Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und komplizierten Sachverhalten sowie Fähigkeit, diese auf das Wesentliche zurückzuführen und verständlich darzustellen“
- 1.2.2
- Die bisherigen Nrn. 3.2.1 und 3.2.2 werden die Nrn. 3.2.2 und 3.2.3.
- 1.2.3
- Die bisherige Nr. 3.2.3 wird Nr. 3.2.4 und in der Überschrift werden die Wörter „am Oberlandesgericht und am Landgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.2“ durch die Wörter „am Landgericht, zusätzlich zu Nr. 3.2.2 beim Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht und zusätzlich zu Nr. 3.2.3“ ersetzt.
- 1.2.4
- Die bisherigen Nrn. 3.2.4 und 3.2.5 werden die Nrn. 3.2.5 und 3.2.6.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor