Hinweis auf die Verordnung zur Änderung der Qualifikationsverordnung für
Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen
an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen
Die Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 21. April 1997 (GVBl. S. 154, BayRS 2038-3-4-7-6-K/I), die zuletzt durch Verordnung vom 13. August 2020 (GVBl. S. 532) geändert worden ist, wurde durch Verordnung zur Änderung der Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen vom 10. Dezember 2020 (GVBl. S. 708) geändert.