Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 940 vom 22.12.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2231-A
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Kindertageseinrichtungen und sonstige Formen der Kinderbetreuung

2231-A

Änderung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus
zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 10. Dezember 2021, Az. V3/6512-1/466

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen vom 27. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 129), die durch Bekanntmachung vom 20. April 2021 (BayMBl. Nr. 297) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 5.1 Satz 3 wird nach dem Wort „Bewilligungszeitraums“ die Angabe „2021“ eingefügt.
1.2
In Nr. 5.3 Satz 2 werden die Wörter „für den Bewilligungszeitraum 2021 bis zum 30. September 2021“ durch die Wörter „innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums bis zum 30. September“ ersetzt.
1.3
In Nr. 7 Satz 2 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor