2231-A
Änderung der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus
zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 10. Dezember 2021, Az. V3/6512-1/466
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen vom 27. Februar 2020 (BayMBl. Nr. 129), die durch Bekanntmachung vom 20. April 2021 (BayMBl. Nr. 297) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 5.1 Satz 3 wird nach dem Wort „Bewilligungszeitraums“ die Angabe „2021“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 5.3 Satz 2 werden die Wörter „für den Bewilligungszeitraum 2021 bis zum 30. September 2021“ durch die Wörter „innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums bis zum 30. September“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 7 Satz 2 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor