Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 941 vom 22.12.2021

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

66-F
  • Finanzwesen
  • Sicherheitsleistung

66-F

Änderung der BayernFonds-Durchführungsrichtlinie

Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 9. Dezember 2021, Az. 42/45-VV 9220-2/4

§ 1

Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die BayernFonds-Durchführungsrichtlinie (BFDuR) vom 24. August 2020 (BayMBl. Nr. 491), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. März 2021 (BayMBl. Nr. 214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nr. 6.1.2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchst. f wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
b)
Folgender Buchst. g wird angefügt:

„g) die Mitteilung C(2021) 8442 der Kommission vom 18. November 2021 über die 6. Änderung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 und Änderung des Anhangs der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung (Abl. C 473 vom 24. November 2021, S. 1).“

2.
Nr. 9.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a)
Im Satzteil vor Buchst. a werden die Wörter „bis zum 31. Dezember 2021“ gestrichen.
b)
In Buchst. a wird die Angabe „28. Januar 2021“ durch die Angabe „18. November 2021“ ersetzt.
3.
Nr. 15.5 wird aufgehoben.
4.
Die bisherigen Nrn. 15.6 und 15.7 werden die Nrn. 15.5 und 15.6.
5.
Nr. 18.4 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „28. Januar 2021“ durch die Angabe „18. November 2021“ ersetzt.
b)
Satz 4 wird aufgehoben.
6.
In Nr. 10.1 Satz 1, Nrn. 10.2, 19.2.1 Satz 2 Buchst. e und Nr. 19.2.2 Satz 4 wird jeweils die Angabe „28. Januar 2021“ durch die Angabe „18. November 2021“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 27. Dezember 2021 in Kraft.

Bayerisches Staatministerium
der Finanzen und für Heimat

Harald Hübner

Ministerialdirektor

Bayerisches Staatministerium
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Dr. Sabine Jarothe

Ministerialdirektorin