66-F
Änderung der BayernFonds-Durchführungsrichtlinie
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 9. Dezember 2021, Az. 42/45-VV 9220-2/4
§ 1
Die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die BayernFonds-Durchführungsrichtlinie (BFDuR) vom 24. August 2020 (BayMBl. Nr. 491), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. März 2021 (BayMBl. Nr. 214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 6.1.2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchst. f wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
- b)
- Folgender Buchst. g wird angefügt:
„g)
- 2.
- Nr. 9.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im Satzteil vor Buchst. a werden die Wörter „bis zum 31. Dezember 2021“ gestrichen.
- b)
- In Buchst. a wird die Angabe „28. Januar 2021“ durch die Angabe „18. November 2021“ ersetzt.
- 3.
- Nr. 15.5 wird aufgehoben.
- 4.
- Die bisherigen Nrn. 15.6 und 15.7 werden die Nrn. 15.5 und 15.6.
- 5.
- Nr. 18.4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „28. Januar 2021“ durch die Angabe „18. November 2021“ ersetzt.
- b)
- Satz 4 wird aufgehoben.
- 6.
- In Nr. 10.1 Satz 1, Nrn. 10.2, 19.2.1 Satz 2 Buchst. e und Nr. 19.2.2 Satz 4 wird jeweils die Angabe „28. Januar 2021“ durch die Angabe „18. November 2021“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 27. Dezember 2021 in Kraft.
Bayerisches Staatministerium Harald Hübner Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatministerium Dr. Sabine Jarothe Ministerialdirektorin |