711-W
Änderung der Richtlinie für die Verleihung des Bayerischen Staatspreises
der Bayerischen Staatsregierung für hervorragende, auf der Internationalen
Handwerksmesse München präsentierte handwerkliche Leistungen
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 14. Dezember 2021, Az. B II 2 - G 31/21-1
- 1.
- Die Richtlinie für die Verleihung des Bayerischen Staatspreises der Bayerischen Staatsregierung für hervorragende, auf der Internationalen Handwerksmesse München präsentierte handwerkliche Leistungen (Staatspreis IHM – StPIHM) vom 14. Januar 2002, Az.: B III 2-600100-5 (AllMBl. S. 3, StAnz Nr. 4), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Richtlinie für die Verleihung des Bayerischen Staatspreises für
hervorragende handwerkliche Leistungen
(Staatspreis IHM – StPIHM)“.
- 1.2
- In Nr. 1 Satz 1 werden die Wörter „seit 1952 jährlich“ gestrichen und die Wörter „Internationalen Handwerksmesse München (I.H.M)“ durch die Wörter „Internationalen Handwerksmesse und ZUKUNFT HANDWERK in München“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „I.H.M.“ durch die Wörter „Internationalen Handwerksmesse und ZUKUNFT HANDWERK“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 1 werden nach dem Wort „Aussteller“ die Wörter „auf der Internationalen Handwerksmesse und ZUKUNFT HANDWERK“ eingefügt.
- 1.4.2
- In Satz 3 werden die Wörter „Verkehr und Technologie“ durch die Wörter „Landesentwicklung und Energie“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 4 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „I.H.M.“ durch die Wörter „Internationalen Handwerksmesse oder ZUKUNFT HANDWERK“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 7 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder