Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 946 vom 22.12.2021

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

3031-J
  • Rechtspflege
  • Gerichtsverfassung, Gerichtsorganisation, Justizverwaltung und Berufsrecht der Rechtspflege
  • Notare, Rechtsanwälte, sonstige Rechtsberatung und Beurkundung
  • Notare

3031-J

Änderung der Notarbekanntmachung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 6. Dezember 2021, Az. A4 - 3830a - IV - 14277/2020

1.
Die Bekanntmachung betreffend die Angelegenheiten der Notare (Notarbekanntmachung − NotBek) vom 25. Januar 2001 (JMBl. S. 32), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. Februar 2017 (JMBl. S. 46) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nr. 1.1 wird wie folgt geändert:
1.1.1.1
In Nr. 1.1.1 Satz 2 und Satz 3 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ jeweils gestrichen.
1.1.1.2
In Nr. 1.1.3 Satz 2 wird das Wort „Justizministerialblatt“ durch die Wörter „Bayerischen Ministerialblatt“ und die Angabe „(§ 7 Abs. 2 Satz 2 BNotO)“ durch die Angabe „(§ 7 Abs. 1 Satz 1 BNotO)“ ersetzt.
1.1.1.3
In Nr. 1.1.4 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.1.2
Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
1.1.2.1
In Nr. 1.3.1 Satz 2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.1.2.2
In Nr. 1.3.2 Satz 2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.2
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In der Überschrift wird die Angabe „(§ 12 BNotO)“ gestrichen.
1.2.2
Nr. 2.1 wird wie folgt geändert:
1.2.2.1
In Satz 1 wird das Wort „Justizministerialblatt“ durch die Wörter „Bayerischen Ministerialblatt“ ersetzt.
1.2.2.2
In Satz 2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.2.2.3
In Satz 3 wird das Wort „Justizministerialblatts“ durch die Wörter „Bayerischen Ministerialblatts“ ersetzt.
1.2.2.4
In Satz 4 wird die Angabe „(§ 7 Abs. 1 BNotO)“ durch die Angabe „(§ 5a BNotO)“ ersetzt.
1.2.2.5
In Satz 6 werden die Wörter „gemäß § 48c BNotO (§ 6b Abs. 1 BNotO)“ durch die Wörter „in den in § 4a Abs. 1 Satz 2 BNotO genannten Fällen“ ersetzt.
1.2.3
In Nr. 2.2.2.6 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.2.4
Nr. 2.3 wird wie folgt geändert:
1.2.4.1
In Nr. 2.3.3 Satz 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.2.4.2
In Nr. 2.3.4 Satz 2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.3
In Nr. 3.2.2 wird die Angabe „§ 1 NotV“ durch die Angabe „§ 3 NotV“ ersetzt.
1.4
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
1.4.1.1
Nr. 4.2.2 wird wie folgt geändert:
1.4.1.1.1
In Satz 1 werden die Wörter „die Anderkontenliste (§ 12 Abs. 5 DONot) einzusehen, anhand des Verwahrungs- und Massenbuch deren“ durch die Wörter „eine noch vorhandene Anderkontenliste und die Übersicht über die Anderkonten im Verwahrungsverzeichnis einzusehen, anhand des Verwahrungs- und Massenbuchs und des Verwahrungsverzeichnisses deren jeweilige“ ersetzt.
1.4.1.1.2
In Satz 2 werden nach dem Wort „Anderkontenliste“ die Wörter „und der Übersicht über die Anderkonten“ eingefügt.
1.4.1.2
Nr. 4.2.6 wird wie folgt geändert:
1.4.1.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „§ 33 Abs. 5 DONot“ durch die Angabe „§ 19 Abs. 5 DONot“ ersetzt.
1.4.1.2.2
In Satz 2 wird die Angabe „§ 33 Abs. 4 und 5 DONot“ durch die Angabe „§ 19 Abs. 5 DONot“ ersetzt.
1.4.2
Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
1.4.2.1
In Nr. 4.3.1 wird die Angabe „§ 3 Nr. 4 Buchst. c NotV“ durch die Angabe „§ 5 Nr. 4 Buchst. c NotV“ ersetzt.
1.4.2.2
Nr. 4.3.4 wird wie folgt geändert:
1.4.2.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „(§ 33 Abs. 2 Satz 2 DONot)“ durch die Angabe „(§ 19 Abs. 2 Satz 2 DONot)“ ersetzt.
1.4.2.2.2
In Satz 2 wird die Angabe „(§ 29 Abs. 3, § 33 Abs. 2 Satz 1 DONot)“ durch die Angabe „(§ 12 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Satz 1 DONot)“ ersetzt.
1.5
In Nr. 5.1 wird die Angabe „§§ 6 und 7 NotV“ durch die Angabe „§§ 8 und 9 NotV“ ersetzt.
1.6
In Nr. 6.5.1.1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.7
Nr. 11 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In Nr. 11.1.1 wird die Angabe „§ 32 DONot“ durch die Angabe „§ 15 DONot“ ersetzt.
1.7.2
In Nr. 11.2.1 Satz 3 Spiegelstrich 2 wird die Angabe „§ 24 DONot“ durch die Angabe „§ 7 DONot“ ersetzt.
1.7.3
In Nr. 11.3.3 Satz 2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.8
Nr. 12.3 wird wie folgt geändert:
1.8.1
In Nr. 12.3.1 Satz 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.8.2
In Nr. 12.3.2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.8.3
In Nr. 12.3.3 Satz 1 wird die Angabe „(§ 3 Nr. 2 NotV)“ durch die Angabe „(§ 5 Nr. 2 NotV)“ ersetzt.
1.9
Nr. 13 wird wie folgt geändert:
1.9.1
In Nr. 13.1 Satz 4 und Satz 5 werden jeweils die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.9.2
In Nr. 13.3 Satz 2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.9.3
In Nr. 13.6.2 wird die Angabe „§ 15 Abs. 1 NotV“ durch die Angabe „§ 17 Abs. 1 NotV“ und die Angabe „(§ 7 Abs. 1 BNotO)“ durch die Angabe „(§ 5a BNotO)“ ersetzt.
1.9.4
In Nr. 13.7 wird die Angabe „§ 3 Nr. 1 Buchst. c NotV“ durch die Angabe „§ 5 Nr. 1 Buchst. c NotV“ ersetzt.
1.9.5
In Nr. 13.8 Satz 1 wird die Angabe „(§ 6 Abs. 1 BNotO)“ gestrichen.
1.9.6
In Nr. 13.9 wird die Angabe „(§ 48c Abs. 1 BNotO)“ gestrichen.
1.10
In Nr. 14.4 Satz 2 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.11
Nr. 15 wird wie folgt geändert:
1.11.1
In Nr. 15.2.1 Satz 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.11.2
In Nr. 15.4.1.1 Satz 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.12
Nr. 16 wird wie folgt geändert:
1.12.1
In Nr. 16.1 Satz 3 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.12.2
In Nr. 16.3 Satz 3 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.12.3
In Nr. 16.5 Satz 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
1.13
Nr. 17 wird wie folgt geändert:
1.13.1
Nr. 17.1 wird wie folgt gefasst:

„Die bundeseinheitlich beschlossene Dienstordnung für Notarinnen und Notare in der als Anlage 8 veröffentlichten Fassung wird nachstehend verkündet.“

1.13.2
Nr. 17.2 wird wie folgt geändert:
1.13.2.1
Die Überschrift zu Nr. 17.2.1 wird wie folgt gefasst:

„Amtssiegel (zu § 2 DONot):“

1.13.2.2
Nr. 17.2.2 wird wie folgt geändert:
1.13.2.2.1
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Kostenregister (zu § 16 DONot in der bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Fassung):“

1.13.2.2.2
In Doppelbuchst. aa) wird nach der Angabe „Muster 9a“ die Angabe „(Anlage 9a)“ und nach der Angabe „Muster 9b“ die Angabe „(Anlage 9b)“ eingefügt.
1.13.2.3
Nr. 17.2.3 wird wie folgt gefasst:

„Übersicht der Urkundsgeschäfte (zu § 7 DONot):

Der Notar hat zwei weitere Stücke der Übersicht über die Urkundsgeschäfte dem Präsidenten des Landgerichts einzureichen. Der Präsident des Landgerichts nimmt nach Prüfung und Erledigung etwaiger Ergänzungen oder Berichtigungen eine Ausfertigung zu seinen Akten, sendet eine weitere an die Landesnotarkammer und leitet die dritte dem Präsidenten des Oberlandesgerichts zu, der sie zu seinen Akten nimmt.“

1.13.2.4
Nr. 17.2.4 wird wie folgt gefasst:

„Herstellung der Urschriften, Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften (zu § 12 DONot):

§ 12 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 DONot gelten für die Unterschrift der Beteiligten und des Notars entsprechend.“

1.13.2.5
Nr. 17.2.5 wird wie folgt gefasst:

„Prüfung der Amtsführung (zu §§ 15 bis 18 DONot):

§§ 15 bis 18 DONot finden Anwendung, soweit nicht in Nr. 11 dieser Bekanntmachung etwas Anderes geregelt ist.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor

Anlagen