Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 10 vom 12.01.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.7.2-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Fachoberschulen
  • Schulordnung
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Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung für die
Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen;
hier: Zeugnismuster

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus

vom 14. Dezember 2021, Az. VI.7-BS9600.0/6/2

  1. 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen; hier Zeugnismuster vom 22. Dezember 2017 (KWMBl. 2018 S. 8) wird wie folgt geändert:

In dem Zwischenzeugnis der Vorklasse der Beruflichen Oberschule (Anlage 4), dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule (Anlage 10), dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule (Anlage 14), dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 13 der Beruflichen Oberschule (Anlage 18) und dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule in Teilzeitform (Anlage 22) wird jeweils das Wort „Sozialkunde“ durch die Wörter „Politik und Gesellschaft“ ersetzt.

  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 12. Januar 2022 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor



Anlagen