Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d)
in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. Februar 2022, Az. V-BP5001.1/225/2
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2022 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
- 1. Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 2. Gymnasium Dinkelsbühl
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 3. Ohm-Gymnasium Erlangen (2 Stellen)
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 4. Josef-Hofmiller-Gymnasium Freising
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 5. Gymnasium Geretsried
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 6. Gymnasium Grünwald
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 7. Gymnasium Herzogenaurach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 8. Gymnasium Markt Indersdorf
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Musisches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 9. Donau-Gymnasium Kehlheim
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 10. Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion.
- 11. Dominikus-Zimmermann-Gymnasium Landsberg am Lech
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 12. Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist zugleich Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 13. Asam-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 14. Gymnasium München Fürstenried
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 15. Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 16. Gymnasium Neubiberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 17. Goethe-Gymnasium Regensburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 18. Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache.
- 19. Gymnasium Starnberg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 20. Gymnasium Stein
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 21. Gymnasium Tutzing
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 22. Gymnasium Unterföhring
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule befindet sich im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 8.
- 23. Gymnasium Weilheim i. OB
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 24. Röntgen-Gymnasium Würzburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder auf unbefristetem Arbeitsvertrag beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beschäftigte des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber (m/w/d) muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bzw. die Entgeltgruppe 14 oder höher bereits erreicht haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium nach dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich; Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder an obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Bei der Bewerbung sind Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung anzugeben. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme der/des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.
Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332) veröffentlichten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.
Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in Anlage 1 zum KMS vom 28. Februar 2020 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG V-1, Bereich 1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG V-1) umgehend zu informieren. Weigert sich die Lehrkraft, den Nachweis vorzulegen, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber (m/w/d) wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, von der/vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Stefan Graf
Ministerialdirektor