2230.7-K
Änderung der Bekanntmachung über
die beruflichen Schulen mit überregionalem Einzugsbereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Februar 2022, Az. VI.7-5H9001.1-7.430
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die beruflichen Schulen mit überregionalem Einzugsbereich vom 11. März 2008 (KWMBl. S. 54, StAnz. Nr. 14), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 3. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 764) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Streichungen
Folgende Schulen werden aus der Bekanntmachung gestrichen:
4.1.08 | Staatl. Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe, Ahornberg | Landkreis Hof |
7.3.02 | Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik, Kaufbeuren | Stadt Kaufbeuren |
(1. August 2014) |
- 1.2
- Berichtigungen
Bei folgenden Schulen werden die Angaben zu Schule, Standort und kommunalem Aufwandsträger wie folgt gefasst:
1.1.25 | Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege, Altötting | InnKlinikum gKU Altötting und Mühldorf |
1.3.03 | Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München Öffentliche Akademie für Übersetzen und Dolmetschen, München | Landeshauptstadt München |
Die bisherigen Nrn. 4.1.09 bis 4.1.10 werden neue Nrn. 4.1.08 bis 4.1.09.
- 1.3
- Neuaufnahmen
Folgende Schule ist neu in die Bekanntmachung aufzunehmen:
7.1.12 | Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe, Buchloe | Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren (gKU) |
- 2.
- Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor