Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 108 vom 16.02.2022

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Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) für den Einstieg
in der vierten Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft,
fachlicher Schwerpunkt Archivwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

vom 27. Januar 2022, Az. K.1-K3331.5.1/16.3

Zur Deckung des Nachwuchsbedarfs bei den öffentlichen Archiven in Bayern werden zum 1. September 2022 voraussichtlich sechs Bewerber (m/w/d) für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Er dauert zwei Jahre und findet in München statt.

Voraussetzung für die Einstellung ist, dass die Bewerber (m/w/d)

1.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen,
2.
Kennnisse der lateinischen Sprache (im Umfang des Latinums) und der französischen Sprache nachweisen und
3.
die Erste Juristische Staatsprüfung oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien mit einer Fächerverbindung mit Geschichte und mit einer schriftlichen Hausarbeit in Geschichte bestanden haben oder einen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss im Bereich der Geschichtswissenschaft an einer Universität oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben haben.

Die Bewerber (m/w/d) sollen außerdem nachweisen, dass sie sich als Studierende der Rechtswissenschaft mit Rechtsgeschichte oder als Studierende der Geschichtswissenschaft mit den historischen Hilfswissenschaften (Grundwissenschaften), insbesondere der Schriftkunde und Urkundenlehre, beschäftigt haben. Diese Nachweise sollen durch die Vorlage von Belegen über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen oder die Mitarbeit in Hochschulinstituten erbracht werden. Darüber hinaus soll eine Promotion mit einer möglichst unter Verwendung archivalischer Quellen angefertigten Arbeit aus der deutschen, insbesondere bayerischen Geschichte nachgewiesen werden.

Von dem Erfordernis französischer Sprachkenntnisse kann mit der Auflage abgesehen werden, dass die Bewerber (m/w/d) diese Kenntnisse während des Vorbereitungsdienstes erwerben und sich einer Feststellungsprüfung hierüber unterziehen.

Bewerbungen sind auf dem Postweg oder elektronisch in einem einzigen PDF-Dokument bis zum 11. April 2022 bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns einzureichen (Postadresse: Postfach 22 11 52, 80501 München; E-Mail-Adresse: poststelle@gda.bayern.de; Dienstgebäude: Schönfeldstr. 5, 80539 München).

Der Bewerbung sind beizufügen:

1.
ein Motivationsschreiben,
2.
ein Lebenslauf in tabellarischer Form,
3.
ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen zur Selbstauskunft,
4.
das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, die Zeugnisse über Staats- oder Hochschulprüfungen einschließlich der Urkunden über die Verleihung eines akademischen Grades sowie Nachweise über die Kenntnisse der lateinischen und der französischen Sprache – soweit nicht bereits im Reifezeugnis enthalten – und Nachweise über die Beschäftigung mit der Rechtsgeschichte bzw. den historischen Hilfswissenschaften (Grundwissenschaften) (jeweils in Kopie),
5.
Zeugnisse über frühere Berufstätigkeit oder wissenschaftliche Betätigungen,
6.
eine Erklärung darüber, ob
6.1
der Bewerber (m/w/d) gerichtlich bestraft ist oder ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder Disziplinarverfahren anhängig ist oder in den letzten fünf Jahren anhängig war,
6.2
ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist oder war, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren geführt hat,
7.
eine Erklärung des Bewerbers (m/w/d), dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.

Der Fragebogen (Nr. 3) sowie die Erklärungen (Nrn. 6.1, 6.2 und 7) können im Internet unter https://www.gda.bayern.de/ausbildung/bayerische-archivschule/ heruntergeladen werden.

Bewerbungen, die nach dem 11. April 2022 eingehen oder bei denen die geforderten Unterlagen am Stichtag nicht vollständig vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.

Die zum Nachweis der beamtenrechtlichen Ernennungsvoraussetzungen erforderlichen sonstigen Unterlagen sowie amtlich beglaubigte Kopien der Zeugnisse der Hochschulreife sowie über Staats- oder Hochschulprüfungen einschließlich der Urkunden über die Verleihung eines akademischen Grades sind erst nach Aufforderung durch die Generaldirektion einzureichen.

Schwerbehinderte Bewerber (w/m/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Bewerbung von Frauen wird daher ausdrücklich begrüßt.

Weitere Auskünfte zur Bewerbung und zum Vorbereitungsdienst sind bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, Telefon 089 28638-2487, E-Mail: archivschule@gda.bayern.de erhältlich.

Die Ausbildung wird durch die „Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen (FachV-Arch)“ vom 3. Januar 2014 (GVBl. S. 7, BayRS 2038-3-1-9-I/K) geregelt.

Dr. Rolf-Dieter Jungk

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 7