Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 109 vom 16.02.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2023 der Fachlehrkräfte
nach der ZAPO-F II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Januar 2022, Az. III.3-BS7170.0/9/17

Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2023 der Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrkräfte (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (GVBl. S. 562, 1997 S. 23, BayRS 2038-3-4-8-10-K), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 22. November 2021 (GVBl. S. 643) geändert worden ist, in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2021 (GVBl. S. 663) geändert worden ist, und hat Wettbewerbscharakter.

Hierzu wird bekannt gegeben:

1.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich im Schuljahr 2022/2023 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
2.
Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 13. April 2022 bis 13. Oktober 2022. Die schriftliche Hausarbeit ist bei der Seminarleiterin/dem Seminarleiter einzureichen. Diese/Dieser meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
3.
Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
3.1
Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 23. Januar 2023 bis 26. Mai 2023 statt.

Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass der einzelnen Teilnehmerin/dem einzelnen Teilnehmer (m/w/d) eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

3.2
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 3. April 2023 statt.
3.3
Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 30. Mai 2023 bis 2. Juni 2023 statt.
3.4
Für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer (m/w/d) 2023, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 31. Juli 2023 festgelegt.
3.5
Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis Nr. 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
4.
Wiederholung der Qualifikationsprüfung
4.1
Die Meldung hat spätestens zu erfolgen:
4.1.1
Falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 12. Juli 2022.
4.1.2
Falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

4.2
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 7