Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2023 der Fachlehrkräfte
nach der ZAPO-F II
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 12. Januar 2022, Az. III.3-BS7170.0/9/17
Die Qualifikationsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2023 der Fachlehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrkräfte (ZAPO-F II) vom 12. Dezember 1996 (GVBl. S. 562, 1997 S. 23, BayRS 2038-3-4-8-10-K), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 22. November 2021 (GVBl. S. 643) geändert worden ist, in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBI. S. 410, 571), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2021 (GVBl. S. 663) geändert worden ist, und hat Wettbewerbscharakter.
Hierzu wird bekannt gegeben:
- 1.
- Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich im Schuljahr 2022/2023 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 ZAPO-F II).
- 2.
- Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 13. April 2022 bis 13. Oktober 2022. Die schriftliche Hausarbeit ist bei der Seminarleiterin/dem Seminarleiter einzureichen. Diese/Dieser meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.
- 3.
- Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:
- 3.1
- Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 23. Januar 2023 bis 26. Mai 2023 statt.
Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass der einzelnen Teilnehmerin/dem einzelnen Teilnehmer (m/w/d) eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.
- 3.2
- Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 3. April 2023 statt.
- 3.3
- Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 30. Mai 2023 bis 2. Juni 2023 statt.
- 3.4
- Für die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer (m/w/d) 2023, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 31. Juli 2023 festgelegt.
- 3.5
- Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis Nr. 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.
- 4.
- Wiederholung der Qualifikationsprüfung
- 4.1
- Die Meldung hat spätestens zu erfolgen:
- 4.1.1
- Falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 12. Juli 2022.
- 4.1.2
- Falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.
Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.
- 4.2
- Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) haben die Lehramtsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 7