2230.1.1.0-K
Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen
nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(Rahmenhygieneplan Schulen)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege
vom 15. Februar 2022, Az. II.1-BS4363.2022/26 und G54n-G8390-2022/750-7
- 1.1Die Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege erlassen zum Vollzug der jeweils gültigen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) den Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen (Rahmenhygieneplan Schulen). 2Der Rahmenhygieneplan Schulen wird in der Anlage bekannt gemacht.
- 2.1Diese Bekanntmachung tritt am 21. Februar 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 20. Februar 2022 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Rahmenhygieneplan Schulen) vom 5. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 470), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. November 2021 (BayMBl. Nr. 792; ber. Nr. 795) geändert worden ist, außer Kraft.
Bayer. Staatsministerium für Stefan Graf Ministerialdirektor |
Bayer. Staatsministerium für Stephanie Jacobs Ministerialdirektorin |