Corona-Pandemie: Bekanntmachung des Beschlusses des Bayerischen Landtags
zur Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der
Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 16. Februar 2022, Az. GZ4-A1100-2021/107-2
Der Bayerische Landtag hat in seiner 105. Sitzung am 15. Februar 2022 Ziff. 4 des Dringlichkeitsantrags der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Ilse Aigner, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) „Für einen vernünftigen Weg aus der Coronapandemie: Öffnen soweit wie möglich, aber zugleich notwendige Maßnahmen mit der Feststellung der epidemischen Notlage in Bayern aufrechterhalten“ auf Drucksache 18/21085 angenommen und damit folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 18/105):
Damit die weiterhin notwendigen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden können, stellt der Landtag fest, dass für das Gebiet des Freistaates die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), die der Landtag erstmals in seiner 97. Sitzung am 23. November 2021 mit Wirkung vom 24. November 2021 (vgl. LT-Drs.18/19077) festgestellt hat, fortbesteht und daher § 28a Abs. 1 bis 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den Freistaat weiter anwendbar ist. Die Feststellung der weiteren Anwendbarkeit endet mit Ablauf des 19. März 2022. Die Feststellung ist im Auftrag der Landtagspräsidentin im Bayerischen Ministerialblatt durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt zu machen.
gez.
Stephanie Jacobs
Ministerialdirektorin