2231-A
Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinie zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020–21
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Unterricht und Kultus und Familie, Arbeit und Soziales
vom 16. Februar 2022, Az. V3/0021.06-3/733
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020–21 vom 23. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 184), die durch Bekanntmachung vom 9. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 939) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Präambel in Satz 1 werden nach der Angabe „28. Dezember 2020“ die Wörter „ , geändert mit Wirkung vom 31. Dezember 2021,“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 5.1 Satz 4 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 8.1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Satz 4 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 1.3.2
- In Satz 5 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 10 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 3. März 2022 in Kraft.
Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |
Stefan Graf Ministerialdirektor |