Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 154 vom 08.03.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2231-A
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Kindertageseinrichtungen und sonstige Formen der Kinderbetreuung

2231-A

Änderung der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur
Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 7. März 2022, Az. V3/6511-1/695

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung vom 30. September 2021 (BayMBl. Nr. 708), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Januar 2022 (BayMBl. Nr. 48) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 4 wird folgender Satz 11 angefügt:

11Satz 4 gilt nicht für Kinder, die aufgrund einer jüngst überstandenen Infektion mit dem Corona-Virus vorübergehend von der Pool-Testung ausgenommen sind, sowie für zusätzlich angeordnete Testungen im Rahmen eines intensivierten Testregimes.“

1.2
Nr. 5.1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Satz 2 werden nach dem Wort „Landkreisen“ das Wort „ , kreisangehörigen“ eingefügt und die Angabe „Nrn. 5.2.2 bis 5.2.3“ durch die Angabe „Nr. 5.2.2“ ersetzt.
1.2.2
Es wird folgender Satz 3 angefügt:

3Landkreisen und kreisfreien Gemeinden werden zudem Festbeträge nach Maßgabe der Nr. 5.2.3 gewährt, wenn diese im Zuständigkeitsbereich PCR-Pool-Tests trägerübergreifend organisieren.“

1.3
In Nr. 5.2.2 Satz 2 werden die Wörter „im Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt“ durch die Wörter „im Landkreis, in der kreisfreien oder in der kreisangehörigen Gemeinde“ ersetzt.
1.4
In Nr. 5.2.3 wird die Angabe „Satz 2“ durch die Angabe „Satz 3“ ersetzt.
1.5
In Nr. 7 Satz 4 wird die Angabe „der Nr. 5.2.1“ durch die Wörter „den Nrn. 5.2.1 und 5.2.2“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 9. März 2022 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor