2231-A
Änderung der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur
Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 7. März 2022, Az. V3/6511-1/695
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung vom 30. September 2021 (BayMBl. Nr. 708), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Januar 2022 (BayMBl. Nr. 48) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 4 wird folgender Satz 11 angefügt:
„11Satz 4 gilt nicht für Kinder, die aufgrund einer jüngst überstandenen Infektion mit dem Corona-Virus vorübergehend von der Pool-Testung ausgenommen sind, sowie für zusätzlich angeordnete Testungen im Rahmen eines intensivierten Testregimes.“
- 1.2
- Nr. 5.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 2 werden nach dem Wort „Landkreisen“ das Wort „ , kreisangehörigen“ eingefügt und die Angabe „Nrn. 5.2.2 bis 5.2.3“ durch die Angabe „Nr. 5.2.2“ ersetzt.
- 1.2.2
- Es wird folgender Satz 3 angefügt:
„3Landkreisen und kreisfreien Gemeinden werden zudem Festbeträge nach Maßgabe der Nr. 5.2.3 gewährt, wenn diese im Zuständigkeitsbereich PCR-Pool-Tests trägerübergreifend organisieren.“
- 1.3
- In Nr. 5.2.2 Satz 2 werden die Wörter „im Landkreis beziehungsweise in der kreisfreien Stadt“ durch die Wörter „im Landkreis, in der kreisfreien oder in der kreisangehörigen Gemeinde“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 5.2.3 wird die Angabe „Satz 2“ durch die Angabe „Satz 3“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 7 Satz 4 wird die Angabe „der Nr. 5.2.1“ durch die Wörter „den Nrn. 5.2.1 und 5.2.2“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 9. März 2022 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor