2034.1.1-F
Siebzehnte Änderung
der Bekanntmachung zum Vollzug des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 18. Februar 2022, Az. 25-P 2600-3/23
§ 1
Nr. 9 Abs. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. März 2019 (BayMBl. Nr. 166) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In Satz 1 wird die Angabe „97 500 Euro“ durch die Angabe „100 000 Euro“ ersetzt.
- 2. In Satz 2 wird die Angabe „108 500 Euro“ durch die Angabe „112 000 Euro“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor