2236.4.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen
Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für
Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. Februar 2022, Az. VI.5-BS9500-3-7a.116 609
- 1. Nr. 4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse vom 23. Juli 2013 (KWMBI. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. November 2021 (BayMBl. Nr. 823) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach Satz 1 werden die folgenden beiden Sätze eingefügt: „Abweichend von § 71 Abs. 3 Satz 3 BFSO sind grundsätzlich lediglich mindestens 600 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder nachzuweisen. Weiterhin ist der entsprechende Nachweis abweichend von § 71 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 BFSO bis spätestens 29. April 2022 zu erbringen.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. Februar 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor