Änderung der Bekanntmachung über die Abschlussprüfung 2022
an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. Februar 2022, Az. VI.5-BS9500-3-7a.116 610
- 1. Nr. 4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Abschlussprüfung 2022 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an den Berufsfachschulen für Sozialpflege vom 11. August 2021 (BayMBl. Nr. 611) wird wie folgt geändert:
Nach dem letzten Satz werden die folgenden beiden Sätze angefügt: „Abweichend von § 71 Abs. 3 Satz 3 BFSO sind grundsätzlich lediglich mindestens 600 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder nachzuweisen. Weiterhin ist der entsprechende Nachweis abweichend von § 71 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 BFSO bis spätestens 29. April 2022 zu erbringen.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. Februar 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 10