Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 161 vom 09.03.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Änderung der Bekanntmachung über die Abschlussprüfung 2022
an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. Februar 2022, Az. VI.5-BS9500-3-7a.116 610

  1. 1. Nr. 4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Abschlussprüfung 2022 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an den Berufsfachschulen für Sozialpflege vom 11. August 2021 (BayMBl. Nr. 611) wird wie folgt geändert:

Nach dem letzten Satz werden die folgenden beiden Sätze angefügt: „Abweichend von § 71 Abs. 3 Satz 3 BFSO sind grundsätzlich lediglich mindestens 600 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder nachzuweisen. Weiterhin ist der entsprechende Nachweis abweichend von § 71 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 BFSO bis spätestens 29. April 2022 zu erbringen.“

  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 12. Februar 2022 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 10