2231-A
Änderung der Bekanntmachung über Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 17. März 2022, Az. V3/6512.10-3/1050
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über Selbsttests für (nicht eingeschulte) Kinder vom 4. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 386), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2022 (BayMBl. Nr. 97) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
- 1.1.2
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Der fünfte Berechtigungsschein kann ohne zeitlichen Abstand ausgegeben werden.“
- 1.1.3
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 1.2
- Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 2 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.
- 1.2.2
- Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Der fünfte Berechtigungsschein kann ohne zeitlichen Abstand ausgegeben werden.“
- 1.2.3
- Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
- 1.3
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Satz 5 werden nach dem Wort „ersten“ die Wörter „und fünften“ eingefügt.
- 1.3.2
- In Satz 6 werden die Wörter „Der nächste Berechtigungsschein nach Nr. 1 Satz 2 wird“ durch die Wörter „Die übrigen Berechtigungsscheine nach Nr. 1 Satz 2 werden“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 19. März 2022 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor