Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. März 2022, Az. VII.6-BP4042.0/164/2
Folgende Stelle für eine Leiterin oder einen Leiter (m/w/d) der Deutschen Abteilung ist zu besetzen:
Nikolaus-Lenau-Lyzeum Temeswar, Rumänien
Beschreibung der Schule:
Die deutsche Abteilung ist eine Abteilung eines staatlichen rumänischen Gymnasiums. Es handelt sich um eine Deutsch-Profil-Schule.
Besetzungsdatum: | 1. Februar 2023 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 31. Juli 2022 |
Anforderungsprofil:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in Deutsch und Geschichte
BesGr. A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Leitungserfahrung in der erweiterten Schulleitung im Inlandsschuldienst (z. B. Schulleitung oder herausragende Funktionsstelle)
Erfahrungen im Auslandsschulwesen und im Abiturbereich sind erwünscht
Möglichst Erfahrungen im Bereich Deutsch im Fachunterricht
Hohe interkulturelle Kompetenz
Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Flexibilität und überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der einheimischen Schulleitung
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Tätigkeitsprofil:
Leitung der Deutschen Abteilung in enger Kooperation mit der rumänischen Schulleitung
Fachunterricht in der Deutschen Abteilung
Repräsentation der Abteilung im rumänischen und internationalen Umfeld
Vorbereitung, Monitoring und Durchführung des Regionalabiturs in der Region
Monitoring und ggf. Durchführung von unterrichtlichen oder schulischen Projekten
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Stefan Graf
Ministerialdirektor