73-I
Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen
im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 29. März 2022, Az. B3-1512-33-32
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 943) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.2.11 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 1 wird die Angabe „31. März 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
- 1.1.2
- In Spiegelstrich 1 werden nach dem ersten Klammerzusatz die Wörter „sowie für Beschaffungen, die in der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine begründet sind,“ eingefügt.
- 1.1.3
- In Spiegelstrich 2 werden nach der Angabe „§ 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB“ die Wörter „für Beschaffungen, die in der Corona-Krise oder in der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Bildung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine begründet sind,“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 8.1 Satz 2 wird die Angabe „1. September 2022“ durch die Angabe „1. September 2026“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2022 in Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor