Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 206 vom 30.03.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

7803.0-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Organisation der Landwirtschaft
  • Landwirtschaftliches Beratungs-, Ausbildungs- und Schulwesen
  • Beratungswesen

7803.0-L

Änderung der Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen
im Rahmen der Verbundberatung – Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 2. März 2022, Az. A-7171-1/108

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung (Beratungsanerkennungsrichtlinie – BerAnerkR) vom 5. Februar 2014 (AllMBl. S. 162), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 23. April 2015 (AllMBl. S. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Die Anlage 1 Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung nach der Beratungsanerkennungsrichtlinie vom 5. Februar 2014 Az.: A-7171-1/108 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung beigefügten Anlage 1 ersetzt.
  2. 2. Das Anlagenverzeichnis wird wie folgt geändert:

Nach dem Wortlaut „Anlage A 15 Marketing, Qualitätsmanagement, Ökonomik im Gartenbau (Gartenbau 2)“ wird folgender Wortlaut eingefügt:

„Anlage A 16 Nährstoffhaushalt“

  1. 3. Nach der Anlage A 15 Marketing, Qualitätsmanagement, Ökonomik im Gartenbau (Gartenbau 2) wird die Anlage A 16 Nährstoffhaushalt nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung beigefügten Anlage A 16 eingefügt.
  2. 4. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 2. März 2022 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor



Anlagen