7803.0-L
Änderung der Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen
im Rahmen der Verbundberatung – Beratungsanerkennungsrichtlinie (BerAnerkR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 2. März 2022, Az. A-7171-1/108
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung (Beratungsanerkennungsrichtlinie – BerAnerkR) vom 5. Februar 2014 (AllMBl. S. 162), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 23. April 2015 (AllMBl. S. 331) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Anlage 1 Antrag auf Anerkennung als Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung nach der Beratungsanerkennungsrichtlinie vom 5. Februar 2014 Az.: A-7171-1/108 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung beigefügten Anlage 1 ersetzt.
- 2. Das Anlagenverzeichnis wird wie folgt geändert:
Nach dem Wortlaut „Anlage A 15 Marketing, Qualitätsmanagement, Ökonomik im Gartenbau (Gartenbau 2)“ wird folgender Wortlaut eingefügt:
„Anlage A 16 Nährstoffhaushalt“
- 3. Nach der Anlage A 15 Marketing, Qualitätsmanagement, Ökonomik im Gartenbau (Gartenbau 2) wird die Anlage A 16 Nährstoffhaushalt nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung beigefügten Anlage A 16 eingefügt.
- 4. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 2. März 2022 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor