2230.7-K
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische
Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021
(FILS-R-N)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. April 2022, Az. II.6-BO4161.0/48
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 499), die durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2022 (BayMBl. Nr. 50) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 7 Satz 1 wird die Angabe „31. August 2022“ durch die Angabe „31. März 2023“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 8.2 wird die Angabe „31. März 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 8.3 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Abweichend von Nr. 3.2 ANBest-P beträgt die Wertgrenze für den Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen bis einschließlich 31. Dezember 2022 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer).“
- 1.3.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 1.4
- In Nr. 15 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor