2231-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für
technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der
Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der
Jugend- und Behindertenhilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 4. April 2022, Az. V1/0021.06-3/1307
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe vom 14. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 500), die durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2022 (BayMBl. Nr. 49) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 7 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „31. August 2022“ durch die Angabe „31. März 2023“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 8.2 wird die Angabe „31. März 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 8.3 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Abweichend von Nr. 3.2 ANBest-P beträgt die Wertgrenze für den Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen bis einschließlich 31. Dezember 2022 25 000 € (ohne Umsatzsteuer).“
- 1.3.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 1.4
- In Nr. 15 Halbsatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor