Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen;
Erster Prüfungsabschnitt bzw. praktische und mündlich-theoretische Prüfungen
des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen im Rahmen der Didaktik
der Grundschule bzw. der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
nach der Lehramtsprüfungsordnung I
im Frühjahr 2023
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. März 2022, Az. IV.5-BS4060.0/1/4
- 1. Im Frühjahr 2023 werden die praktischen und mündlich-theoretischen Prüfungen im Rahmen des Unterrichtsfachs beziehungsweise des vertieft studierten Fachs Sport und die Prüfungen im Bereich Demonstration sportartspezifischer Techniken im Rahmen der Didaktik der Grundschule beziehungsweise der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule nach der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2022 (GVBl. S. 36), abgehalten.
- 2. Die Prüfungen beginnen am Ende des Wintersemesters 2022/2023. Die genauen Termine werden rechtzeitig von den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten festgesetzt und bekanntgegeben.
- 3. Die Zulassung zum Ersten Prüfungsabschnitt und zu den sportpraktischen Prüfungen sowie zu den praktischen und mündlich-theoretischen Prüfungen ist bis spätestens
12. Dezember 2022
bei den für die Sportausbildung zuständigen Stellen der Universitäten schriftlich zu beantragen. Für die Rechtzeitigkeit der Meldung ist der Eingang bei der zuständigen Stelle maßgeblich.
- 4. Diese Bekanntmachung wird auch online unter
veröffentlicht.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 15