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Änderung der Bekanntmachung über die
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des
Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“
an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 31. März 2022, Az. VII.3-BS4400.28/75/1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 10. November 2021 (BayMBl. Nr. 824), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 6.1 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:
„1Bewilligungsbehörden sind die Regierungen. 2Örtlich zuständig ist die Regierung, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat.“
- 1.2
- In Nr. 6.3 wird Satz 4 wie folgt gefasst:
„4Je Schulträger ist möglichst nur ein Antrag für alle Schulen im jeweiligen Regierungsbezirk zu stellen.“
- 1.3
- In Nr. 6.3 wird folgender Satz 5 angefügt:
„5Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor